- Feriensache
- Fe|ri|en|sa|che 〈f. 19; Rechtsw.〉 bes. dringende, in den Gerichtsferien zu bearbeitende Angelegenheit
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Fe|ri|en|sa|che, die (Rechtsspr.): Rechtssache, die so dringlich ist, dass sie während der Gerichtsferien weitergeführt wird.
Universal-Lexikon. 2012.